Ihre Kanzlei für Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie Marken- und Designschutz.
BERATEN. BEGLEITEN. ERKLÄREN.
Sie haben ein innovative Idee entwickelt? Sie möchten ein Produkt oder Ihre Dienstleistung national oder international vor Nachahmern schützen? Der Markenauftritt Ihres Unternehmens soll im Umfeld der Wettbewerber ein Unikat bleiben? Kein Problem, denn hier beginnt unsere Arbeit! Wir begleiten Sie tatkräftig von der Erstberatung bis zum abgeschlossenen Prozess. Die Patentanwaltskanzlei Dr. Beiler in Siegen ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wir bieten individuelle Beratung und Betreuung in den Bereichen Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie Marken- und Designschutz. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Klient:innen ein und entwickeln für sie maßgeschneiderte Strategien. Unsere Leistungen umfassen die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Auch bei Fragen zur Lizenzierung und Verwertung Ihrer Schutzrechte ist die Kanzlei Dr. Beiler Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und ein persönliches Kennenlernen!
Dr.-Ing. Christof Beiler
Patentwanwalt
UNSERE LEISTUNGEN
Patent- & Gebrauchs- musterrecht
Designrecht
Von Ihnen gestaltete Formen, Muster oder Gegenstände können als Design gegen eine unbefugte Nutzung geschützt werden. Wir helfen Ihnen bei der Eintragung eines Designs in die entsprechenden Register und unterstützen Sie bei einer Verletzung Ihrer Rechte.
MARKENRECHT
„Eine Idee allein macht noch keinen Erfolg, es kommt darauf an, was man daraus macht.“
- meldete über 1.000 Patente an, darunter Patent Nr. US223898 von 1879: die Glühbirne -
UNSERE EXPERTISE
Wissen
Mit mehr als 10 Jahren Industrie-Erfahrung in der Prozess- und Produktentwicklung und der fachlichen Expertise des Patent-anwaltes verstehen wir Ihre Idee und können die Idee in ein für Sie maßgeschneidertes Schutzrecht überführen.
Handeln
Wir handeln nach der Maxime, dass jede Aufgabenstellung seine spezifische Lösung hat. Unsere Aufgabenstellung ist es, die für Sie passende Lösung Ihrer Aufgabenstellung zu finden und umzusetzen.
Netzwerk
Von Ihnen gestaltete Formen, Muster oder Gegenstände können als Design gegen eine unbefugte Nutzung geschützt werden. Wir helfen Ihnen bei der Eintragung eines Designs in die entsprechenden Register und unterstützen Sie bei einer möglichen Verletzung Ihrer Rechte.
WIR FÜR IHR START-UP
Für Sie als Gründerin oder Gründer ist es entscheidend, Ihre Idee und Marke frühzeitig zu schützen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern! Gemeinsam prüfen wir Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, um festzustellen, ob und in welchem Maße ein Schutz umsetzbar bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies gilt auch für Ihren Firmen- oder Markennamen sowie das neue Logo.
Als erfahrene Patentanwaltskanzlei übernehmen wir für Ihr Start-up zudem die Gestaltung von Lizenzverträgen und anderen rechtlichen Dokumenten. Lassen Sie uns gemeinsam auf Nummer sicher gehen! Damit Ihr geistiges Eigentum geschützt ist – als solide Basis für Ihren Geschäftserfolg. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner auf Augenhöhe zur Seite – und freuen uns auf Ihr Projekt!
AKTUELLES & TERMINE
Kooperation mit Moser Götze & Partner
Die Patentanwaltskanzlei Dr. Beiler aus Siegen ist seit Oktober 2024 in fachlicher Korrespondenz mit der Essener Kanzlei Moser Götze & Partner Patentanwälte mbB. Diese überregionale Vernetzung ermöglicht einen Austausch zu aktuellen Themen und Fragestellungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. www.mosergoetze.de
Sprechstunde Patentanwalt am 12.11.
INFO & DIALOG • Di, 12.11.2024 • 10-12 Uhr • Haus der Innovation, Siegen Was kann ich schützen lassen? Was nicht? Was genau ist ein Gebrauchsmuster? Wie erlange ich ein Patent? Wie kann ich eine Marke eintragen? Inwiefern lässt sich auch Design gegen eine unbefugte
Sprechstunde Patentanwalt am 10.12.
INFO & DIALOG • Di, 10.12.2024 • 10-12 Uhr • Haus der Innovation, Siegen Was kann ich schützen lassen? Was nicht? Was genau ist ein Gebrauchsmuster? Wie erlange ich ein Patent? Wie kann ich eine Marke eintragen? Inwiefern lässt sich auch Design gegen eine unbefugte
FAQ | FRAGEN & ANTWORTEN
Eine Patentanmeldung beschreibt die Erfindung, wobei die Patentansprüche den Schutzumfang des Patentes festlegen. Nach der Prüfung der Patentanmeldung durch das deutsche Patent- und Markenamt und Bezahlen der Gebühren wird das Patent erteilt und veröffentlicht. Der Schutz durch das Patent gegenüber dem Wettbewerb entsteht ab dem Tag der Veröffentlichung des Patentes.
Eine Marke kennzeichnet die Herkunft einer Ware oder einer Dienstleitung eines Unternehmens. Markenschutz entsteht für die unmittelbar gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung durch Benutzung. Für den Schutz einer Dienstleistung- oder Warengruppe kann die Marke in einem nationalen oder internationalen Register eingetragen werden.
Ein Design oder Geschmacksmuster schützt eine ästhetische Formschöpfung. Diese kann durch einen Eintrag in einem nationalen oder internationalen Register geschützt werden.
Ein Schutzrecht kann durch einen Antrag bei einem nationalen Anmeldeamt beantragt werden. Für Deutschland ist dies beispielsweise das Deutsche Patent und Markenamt. Daneben gibt es noch länderübergreifende Anmeldeämter die es ermöglichen internationale Anmeldeverfahren durchzuführen.
Ein Schutzrecht kann jedermann beantragen bzw. anmelden. Bei Schutzrechten für Unternehmen können die bevollmächtigten Personen ein Schutzrecht für das Unternehmen beantragen. Bei internationalen Anmelde- oder Prüfungsverfahren besteht teilweise ein Vertretungszwang, so dass ein zugelassener Vertreter mit er weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt werden muss.
Ein Patentanwalt berät und Vertritt seinen Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gegenüber den Ämtern in Erteilungs- oder Eintragungsverfahren und gegenüber Dritten bei der Durchsetzung bestehender Schutzrechte.
Schutzrechte sichern die schöpferische Leistung gegenüber einer unbefugten Nutzung eines Dritten. Bei einem bestehenden Schutzrecht besteht für den Inhaber des Schutzrechtes ein Verbietungsrecht. Weiterhin kann beispielsweise ein erteiltes Patent auch für das Marketing des geschützten Produktes verwendet werden.
Für die Anmeldung eines Schutzrechtes sind immer die entsprechenden Anmeldegebühren der Anmeldeämter zu zahlen. Bei Erteilung bzw. Eintragung eines Schutzrechtes werden im weiteren Verlauf entsprechende Verlängerungsgebühren fällig. Die Höhe der Gebühren ist in den entsprechenden Gebührenordnungen der Ämter ersichtlich. Darüber hinaus können Kosten für die Vertretung durch einen Patentanwalt anfallen.
In Deutschland kann unter Umständen eine Förderung für die Kosten einer Patentanmeldung beantragt werden. Zur Zeit existiert das Förderprogramm „WIPANO“ vom Bund.
IHR KONTAKT ZU UNS
In Kooperation mit
Moser Götze & Partner Patentanwälte mbB
Paul-Klinger-Straße 9
45127 Essen